Hilfe und Handlungsempfehlungen bei Identitätsdiebstahl im Internet.

Was ist Identitätsdiebstahl?

Identitätsdiebstahl ist der Missbrauch des eigenen Namens oder persönlicher Daten durch unbefugte Dritte. Identitätsdiebstahl kann sowohl im Internet als auch im realen Leben stattfinden. 

Im Internet nutzen Cyberkriminelle die Identität des Opfers um im fremden Namen Straftaten zu begehen oder dem Opfer Schaden zuzufügen. Konkret ist dies z.B. Verleumdung, Cyberstalking oder falsche Profile in sozialen Netzwerken. 

Identitätsdiebstahl aus dem Internet führt auch dazu, dass unbefugte Dritte im Namen eines Opfers Waren einkaufen.

Rechtliche Lage bei Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl als Straftat nach dem Strafgesetzbuch existiert in Deutschland bisher nicht. Es gibt jedoch andere Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, die bei Identitätsdiebstahl greifen können. 

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

§ 202a StGB Ausspähen von Daten

§ 238 StGB Nachstellung

§ 263 StGB Betrug

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

§ 276 StGB Urkundenfälschung

§ 303a StGB Datenveränderung

§ 303b StGB Computersabotage

Beispiele Identitätsdiebstahl

Namens-Missbrauch in Blogs, Wikis, Foren oder sozialen Netzwerken: 

Ein Täter verwendet den Namen eines Opfers, um z.B. das Opfer durch die Äußerungen zu diskreditieren. Dabei werden etwa Beiträge unter diesem gefälschten Account verfasst, Nachrichten geschrieben oder sich sogar mit Kontakten des Opfers unter der falschen Identität verlinkt. 

Waren-Bestellungen
Kriminelle verwenden den Name und die Adresse des Opfers, um online Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. 

Falsche Verdächtigung und Unterstellung von Straftaten
Cyberkriminelle täuschen z.B. vor, ihr Opfer begehe Straftaten im Internet oder im der realen Welt. Eine andere Variante sind tatsächliche Straftaten im Namen des Betroffenen. 
Fälle dazu sind Beleidigungen, Missbrauch bei der Warenbestellung oder die Verwendung gestohlener Kreditkartendaten. 

Verwendung persönlicher Daten
Missbrauch von Kreditkartendaten, Personalausweis, Sozialversicherungsnummer, der Versichertenkarte oder der E-Mail-Adresse.

Wann sollte eine Strafanzeige erfolgen?

Erstatten Sie eine Online-Strafanzeige bei der Polizei, wenn Unbekannte 

– Ihr E-Mail-Konto zum Spam-Mail-Versand nutzen 

– mit Ihren Kreditkartendaten Einkäufe oder Bargeldabhebungen tätigen 

– Ihre Benutzerdaten oder Ihr Onlinekonto in sozialen Netzwerken nutzen, um andere zu beleidigen, andere verdächtigen oder Straftaten unterstellen 

– Ihr Konto zur unberechtigten Überweisung von Geldbeträgen nutzen 

– Ihren Internetanschluss für Cyberangriffe verwenden

Was benötige ich zur Strafanzeige?

Bei einer Strafanzeige sollten Sie Folgendes bereit halten: 

– Genaue Angaben zur Tatzeit / Feststellungszeit 

– Angaben zur Straftat (Was ist passiert, Schaden, Geschädigte) 

– Angaben zum Vorgehen des Täters bzw. Tatverdächtigen 

– Screenshots oder Log-Dateien der besuchten / betroffenen Internetseiten 

– Sicherung der fallbezogenen E-Mails (Kommunikation mit dem Täter, E-Mails der Geschädigten) 

– Welche Maßnahmen bereits von Ihnen oder anderen Personen eingeleitet wurden 

– Angaben zu Ihrem PC oder Smartphone, wenn Schadsoftware vorliegt

Weitere Maßnahmen

– Ändern Sie umgehend alle wichtigen Passwörter 

– Wenden Sie sich an die betroffenen Plattformen und bitten diese um Beweissicherung (E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Log-Dateien, Verbindungsdaten). 

– Bitten Sie die Plattformbetreiber nach der Beweissicherung um die Löschung der falschen Informationen 

– Prüfen Sie mit Hilfe einer Suchmaschine, ob Ihre gestohlenen Daten auch noch an anderen Stellen im Internet zu finden sind 

– Webseitenbetreiber und Unternehmen sollten Ihre Besucher bzw. Kunden über den Vorfall informieren 

– Wenn in Ihrem Namen Malware, Spam- oder Phishingmails versendet werden – informieren Sie Ihre Kunden, Freunde oder Bekannte darüber und warnen Sie sie davor